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   LAG Hamm, 22.09.2004 - 18 Sa 620/04   

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https://dejure.org/2004,13343
LAG Hamm, 22.09.2004 - 18 Sa 620/04 (https://dejure.org/2004,13343)
LAG Hamm, Entscheidung vom 22.09.2004 - 18 Sa 620/04 (https://dejure.org/2004,13343)
LAG Hamm, Entscheidung vom 22. September 2004 - 18 Sa 620/04 (https://dejure.org/2004,13343)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Ordentliche Verdachtskündigung, Vortäuschung einer Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 1 Abs. 1 und 2 KSchG
    Ordentliche Verdachtskündigung, Vortäuschung einer Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grund zur außerordentlichen oder ordentlichen Kündigung bei Vorliegen des schwerwiegenden Verdachts einer strafbaren Handlung oder sonstigen Verfehlung; Vorliegen einer ordentlichen Verdachtskündigung; Verdacht einer strafbaren Handlung als eigenständiger ...

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Verdachtskündigung bei vorgetäuschter Arbeitsunfähigkeit

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 03.07.2003 - 2 AZR 437/02

    Verdachtskündigung

    Auszug aus LAG Hamm, 22.09.2004 - 18 Sa 620/04
    1. Eine ordentliche Verdachtskündigung liegt vor, wenn und soweit der Arbeitgeber seine Kündigung damit begründet, gerade der Verdacht eines strafbaren bzw. vertragswidrigen Verhaltens habe das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zerstört (vgl. BAG, Urteil vom 03.07.2003 - 2 AZR 437/02 - NZA 2004, 307).

    Nach § 1 Abs. 2 KSchG ist eine Verdachtskündigung dann zulässig, wenn sich starke Verdachtsmomente auf objektive Tatsachen gründen, die Verdachtsmomente geeignet sind, das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zu zerstören und der Arbeitgeber alle zumutbaren Anstrengungen zur Aufklärung des Sachverhalts unternommen und insbesondere dem Arbeitnehmer Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 06.11.2003 - 2 AZR 631/02 - NZA 2004, 919; BAG, Urteil vom 03.07.2003 - 2 AZR 437/02 - NZA 2004, 307; BAG, Urteil vom 26.09.2002, NZA 2003, 991; BAG, Urteil vom 06.12.2001, NZA 2002, 847; BAG, Urteil vom 14.09.1994 - 2 AZR 164/94 - NZA 1995, 269).

  • BAG, 26.08.1993 - 2 AZR 154/93

    Fristlose Kündigung wegen Nebentätigkeiten während des Lohnfortzahlungszeitraums

    Auszug aus LAG Hamm, 22.09.2004 - 18 Sa 620/04
    a) Das Vorliegen des Vortäuschens einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit ist als Pflichtverletzung an sich geeignet, als wichtiger Grund im Sinne des § 626 BGB und als verhaltensbedingter Grund im Sinne des § 1 Abs. 2 KSchG herangezogen zu werden (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 17.06.2003 - 2 AZR 123/02 - NZA 2004, 564; BAG, Urteil vom 26.08.1993 - 2 AZR 154/93 - NZA 1994, 63).
  • BAG, 17.06.2003 - 2 AZR 123/02

    Berufungsurteil ohne Tatbestand - außerordentliche Kündigung wegen Androhung

    Auszug aus LAG Hamm, 22.09.2004 - 18 Sa 620/04
    a) Das Vorliegen des Vortäuschens einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit ist als Pflichtverletzung an sich geeignet, als wichtiger Grund im Sinne des § 626 BGB und als verhaltensbedingter Grund im Sinne des § 1 Abs. 2 KSchG herangezogen zu werden (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 17.06.2003 - 2 AZR 123/02 - NZA 2004, 564; BAG, Urteil vom 26.08.1993 - 2 AZR 154/93 - NZA 1994, 63).
  • BAG, 14.09.1994 - 2 AZR 164/94

    Verdachtskündigung - Berücksichtigung von Entlastungsvorbringen

    Auszug aus LAG Hamm, 22.09.2004 - 18 Sa 620/04
    Nach § 1 Abs. 2 KSchG ist eine Verdachtskündigung dann zulässig, wenn sich starke Verdachtsmomente auf objektive Tatsachen gründen, die Verdachtsmomente geeignet sind, das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zu zerstören und der Arbeitgeber alle zumutbaren Anstrengungen zur Aufklärung des Sachverhalts unternommen und insbesondere dem Arbeitnehmer Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 06.11.2003 - 2 AZR 631/02 - NZA 2004, 919; BAG, Urteil vom 03.07.2003 - 2 AZR 437/02 - NZA 2004, 307; BAG, Urteil vom 26.09.2002, NZA 2003, 991; BAG, Urteil vom 06.12.2001, NZA 2002, 847; BAG, Urteil vom 14.09.1994 - 2 AZR 164/94 - NZA 1995, 269).
  • BAG, 26.09.2002 - 2 AZR 424/01

    Verdachtskündigung nach Anhörung des Arbeitnehmers

    Auszug aus LAG Hamm, 22.09.2004 - 18 Sa 620/04
    Nach § 1 Abs. 2 KSchG ist eine Verdachtskündigung dann zulässig, wenn sich starke Verdachtsmomente auf objektive Tatsachen gründen, die Verdachtsmomente geeignet sind, das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zu zerstören und der Arbeitgeber alle zumutbaren Anstrengungen zur Aufklärung des Sachverhalts unternommen und insbesondere dem Arbeitnehmer Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 06.11.2003 - 2 AZR 631/02 - NZA 2004, 919; BAG, Urteil vom 03.07.2003 - 2 AZR 437/02 - NZA 2004, 307; BAG, Urteil vom 26.09.2002, NZA 2003, 991; BAG, Urteil vom 06.12.2001, NZA 2002, 847; BAG, Urteil vom 14.09.1994 - 2 AZR 164/94 - NZA 1995, 269).
  • BAG, 06.11.2003 - 2 AZR 631/02

    Verdachtskündigung - Berücksichtigung nach Ausspruch der Kündigung bekannt

    Auszug aus LAG Hamm, 22.09.2004 - 18 Sa 620/04
    Nach § 1 Abs. 2 KSchG ist eine Verdachtskündigung dann zulässig, wenn sich starke Verdachtsmomente auf objektive Tatsachen gründen, die Verdachtsmomente geeignet sind, das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zu zerstören und der Arbeitgeber alle zumutbaren Anstrengungen zur Aufklärung des Sachverhalts unternommen und insbesondere dem Arbeitnehmer Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 06.11.2003 - 2 AZR 631/02 - NZA 2004, 919; BAG, Urteil vom 03.07.2003 - 2 AZR 437/02 - NZA 2004, 307; BAG, Urteil vom 26.09.2002, NZA 2003, 991; BAG, Urteil vom 06.12.2001, NZA 2002, 847; BAG, Urteil vom 14.09.1994 - 2 AZR 164/94 - NZA 1995, 269).
  • BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 496/00

    Anwendung beamtenrechtlicher Grundsätze und Verdachtskündigung

    Auszug aus LAG Hamm, 22.09.2004 - 18 Sa 620/04
    Nach § 1 Abs. 2 KSchG ist eine Verdachtskündigung dann zulässig, wenn sich starke Verdachtsmomente auf objektive Tatsachen gründen, die Verdachtsmomente geeignet sind, das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zu zerstören und der Arbeitgeber alle zumutbaren Anstrengungen zur Aufklärung des Sachverhalts unternommen und insbesondere dem Arbeitnehmer Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 06.11.2003 - 2 AZR 631/02 - NZA 2004, 919; BAG, Urteil vom 03.07.2003 - 2 AZR 437/02 - NZA 2004, 307; BAG, Urteil vom 26.09.2002, NZA 2003, 991; BAG, Urteil vom 06.12.2001, NZA 2002, 847; BAG, Urteil vom 14.09.1994 - 2 AZR 164/94 - NZA 1995, 269).
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